Erbrecht und Strafrecht

Rechtsanwalt Sven Horn vereint Expertise in zwei zentralen Rechtsgebieten: Als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Strafrecht bietet er zielgerichtete Beratung sowie eine effektive Vertretung.

Im Erbrecht konzentriert sich Rechtsanwalt Horn auf die vorausschauende Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und umfassende Nachlassplanungen. Er vertritt Mandanten bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Sein Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen und Ihr Vermögen generationenübergreifend abzusichern.

Als Fachanwalt für Strafrecht bietet Rechtsanwalt Horn eine umfassende Verteidigung in allen Phasen straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verfahren. Von der ersten Ermittlung bis zur Hauptverhandlung steht er an Ihrer Seite, um Ihre Rechte konsequent zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Er agiert als Ihr Partner in herausfordernden rechtlichen Situationen.