Rechtsanwalt Dr. Dirk Engel

Rechtsanwalt Dr. Engel wurde im Jahr 1971 in Leipzig geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam von 1990 bis 1995 absolvierte er das Referendariat im Kammergerichtsbezirk. In den Jahren 1995 bis 1996 war er zudem wissenschaftliche Hilfskraft am Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam und am Lehrstuhl für Staats-, Völker- und Europarecht der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft schloß er sich mit Rechtsanwalt Horn zur Sozietät Horn & Engel, Rechtsanwälte zusammen.

Die Juristische Fakultät der Universität Potsdam verlieh ihm im Oktober 2001 den akademischen Grad eines Doktors der Rechte. Rechtsanwalt Dr. Engel ist neben seiner Anwaltstätigkeit seit dem Jahre 1998 als Dozent, Lehrbeauftragter und Arbeitsgemeinschaftsleiter im Rahmen der Referendarausbildung tätig. Er ist Mitglied des Beirates der Potsdamer Juristischen Gesellschaft und Mitglied der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg verlieh ihm im Jahre 2012 die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht".

Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Erbrechts. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit steht hier die rechtsgestaltende Tätigkeit in der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübertragung. Daneben führt Rechtsanwalt Dr. Engel außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Er verfügt über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und gestaltet für seine Mandanten Vorsorge- und Patientenverfügungen. Daneben ist Rechtsanwalt Dr. Engel auf den Gebieten des Familien- und Vertragsarztrechts nachhaltig tätig. Er führt zahlreiche Scheidungsverfahren, Unterhaltsprozesse und Sorgerechtsauseinandersetzungen und berät zum Abschluß von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Rechtsanwalt Dr. Engel vertritt und berät schließlich Ärzte und Psychotherapeuten vor den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung und in Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit. Rechtsanwalt Dr. Engel berät in- und ausländische Mandanten, auch in englischer Sprache. Er ist im Auftrag seiner Mandanten ferner rechtsgutachterlich tätig.