Rechtsanwalt Sven Horn – Ihr kompetenter Partner im Erbrecht und Strafrecht

Rechtsanwalt Horn wurde 1968 in Weimar geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften von 1990 bis 1995 absolvierte er erfolgreich das Referendariat im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Im August 1997 gründete er seine eigene Kanzlei in Potsdam. Bereits ein Jahr später, im Juli 1998, entstand in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Dirk Engel die Sozietät Horn & Engel, Rechtsanwälte.
Aufgrund seiner nachgewiesenen umfassenden theoretischen und praktischen Kenntnisse wurde Rechtsanwalt Horn von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg die Erlaubnis erteilt, die Titel "Fachanwalt für Erbrecht" und "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Rechtsanwalt Horn ist zudem aktives Mitglied im Deutschen Anwaltsverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Erbrecht, insbesondere in der Gestaltung und rechtlichen Prüfung von Testamenten, Erbverträgen sowie Verträgen zur lebzeitigen Vermögensübertragung. Er vertritt seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in erbrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei der Abwicklung oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und in der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Horn regelmäßig in strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Mandaten tätig und steht seinen Mandanten auch in diesem Bereich mit fundierter Expertise zur Seite.